Uraufführung: 29. Mai 1998, Nicolaikirche Bielefeld
(Alexandra Naumann, Stimme)
"Im Namen des Volkes ...: (Prusten in der linken Backentasche) - (Prusten in der rechten Backentasche) – (schnalzen) Die auf den Tonbändern aufgezeichneten Äußerungen sind durchgehend stimmliche Laute nichtverbaler Art, in denen für das ungeübte Ohr weder Gedanken noch Gefühle zum Ausdruck gelangen."
Ein musikalischer Kommentar auf ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts: Ein Musiker hatte die Bewohner der unmittelbar benachbarten Behinderten-Wohngemeinschaft darauf verklagt, ihren Garten tagsüber nicht mehr zu benutzen. In dem Urteil werden die außersprachlichen Lautäußerungen von Behinderten als „unharmonische, fehlmodulierte und unangenehme“ Ruhestörung beschrieben.
Die Gesangsperformance „Knirschen in Nachbars Garten“ ist ein erster Versuch, stimmliche Register und Ausdrucksnuancen kompositorisch umzusetzen, die Alexandra Naumann und Bernhard König sich in Zusammenarbeit mit schwerstbehinderten Schülerinnen und Schülern erarbeitet haben. Der nüchterne und überwiegend emotionslose Urteilstext wird gewissermaßen in die äußerst expressive und klangvolle Sprache der Behinderten „übersetzt“.